Photovoltaik

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Nullsteuersatz im Zusammenhang mit Photovoltaikanlagen

Im Dezember 2022 wurde das Jahressteuergesetz 2022 vom Bundesrat verabschiedet. Dieses enthält unter anderem Maßnahmen zur Förderung des Ausbaus von Photovoltaikanlagen. Dazu gehört die Herabsetzung der Mehrwertsteuer auf 0% für die Lieferung und Installation von Photovoltaikanlagen.

Der Mehrwertsteuersatz von 0% gilt bei Lieferung und Installation von Solarmodulen, Batteriespeichern und wesentlichen Komponenten. Zu letzteren zählen:

  • Wechselrichter
  • Dachhalterungen
  • Energiemanagement-System
  • Solarkabel
  • Einspeisesteckdose (sog. Wieland-Steckdose)
  • Funk-Rundsteuerungsempfänger
  • Backup Box und der Notstromversorgung dienende Einrichtungen

Keine wesentlichen Komponenten sind Zubehör, wie Schrauben, Nägel und Kabel auch wenn diese für die Installation der Anlage notwendig sind. Dies ist ein Auszug aus dem Schreiben des Bundesfinanzministeriums vom 27.02.2023.

 


Wir korrigieren die MwSt. auf 0%

Um die Mehrwertsteuer korrigieren zu können, kontaktieren Sie uns bitte vor dem Kauf oder zumindest direkt im Anschluss an Ihre Bestellung. Wir prüfen, ob die bestellten Artikel die Voraussetzungen für eine 0%-Besteuerung erfüllen und senden Ihnen ein PDF Formular zu, in welchem Sie uns unter anderem bestätigen, dass Sie der Betreiber der Anlage sind und die Bruttoleistung der PV-Anlage nicht mehr als 30kW (Peak) betragen wird. Erst dann können wir Ihnen eine Rechnung mit 0% Mehrwertsteuer ausstellen und Ihnen gegebenenfalls den zu viel gezahlten Betrag erstatten. Bereits in Rechnung gestellte Aufträge können nachträglich nicht mehr korrigiert werden.